Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen
der Firma PRIME DRILLING GmbH, 57482 Wenden-Gerlingen

 

1. Geltungsbereich

Verkäufe und Lieferungen von Produkten sowie Leistungen (Dienst- und Werkleistungen) der Prime Drilling GmbH („Prime Drilling“) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen („Lieferbedingungen“), die der Besteller durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung oder Leistung anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller. Die Geltung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen, auch wenn Prime Drilling diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von Prime Drilling sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Prime Drilling zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Lieferbedingungen. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch vertretungsberechtigte Mitarbeiter von Prime Drilling.

2.2 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und sonstige Leistungsangaben enthalten nur Richtwerte und sind gegenüber dem Besteller nur verbindlich, wenn dies im Angebot ausdrücklich bestätigt wurde. Ebenso sind Leistungsangaben in Prospekten nur Richtwerte, die aufgrund verschiedener Umstände abweichen können und daher nur bei schriftlicher Bestätigung durch Prime Drilling verbindlich sind.

2.3 Prime Drilling behält sich alle Rechte an den Verkaufsunterlagen (insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben) und den Mustern vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind Prime Drilling auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.

2.4 Der Außendienst von Prime Drilling ist nicht vertretungsberechtigt. Er kann insbesondere keine Verträge abschließen und keine verbindlichen Zusagen hinsichtlich des Liefer- und Leistungsgegenstandes oder sonstiger Konditionen abgeben.

 

3. Liefer- und Leistungstermine

3.1 Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie im Vertrag als verbindlich vereinbart wurden und der Besteller Prime Drilling alle zur Ausführung der Lieferung oder Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß erbracht hat. Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern bzw. verschieben sich die Liefer- bzw. Leistungsfristen entsprechend. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk von Prime Drilling verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

3.2 Bei Liefer- oder Leistungsverzögerungen bzw. Unterbrechungen infolge unvermeidbarer Ereignisse wie beispielsweise höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen oder Pandemien oder infolge sonstiger außerhalb des Einflussbereiches von Prime Drilling liegender und von ihr nicht zu vertretender unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse, ist Prime Drilling für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Vertragspflichten befreit. Gleiches gilt, wenn diese Ereignisse bei Lieferanten oder Zulieferern von Prime Drilling eintreten. Prime Drilling wird den Besteller über den Eintritt und die Beendigung eines unvorhersehbaren Ereignisses unverzüglich informieren. Die Parteien sind verpflichtet, nach Treu und Glauben ihre gegenseitigen Vertragspflichten den veränderten Verhältnissen anzupassen.

3.3 Bei Liefergegenständen, die Prime Drilling nicht selbst herstellt, ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.

3.4 Verzögern sich die Lieferungen oder Leistungen von Prime Drilling, gerät Prime Drilling auch bei Terminvereinbarungen nur durch Mahnung in Verzug. Der Besteller ist nur zum Rücktritt berechtigt, wenn Prime Drilling die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Besteller gesetzte angemessene Frist zur Lieferung mit Ablehnungsandrohung von drei Wochen, bei Sonderanfertigungen von sechs Wochen, erfolglos verstrichen ist.

3.5 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Prime Drilling unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern.

3.6 Prime Drilling kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen, sofern dies dem Besteller zumutbar ist.

 

4. Versand, Gefahrübergang, Transportversicherung

4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist Leistung ab Werk Prime Drilling vereinbart. Bei vereinbartem Versand erfolgt dieser, soweit vom Besteller keine Bestimmung getroffen ist, auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung. Die Eindeckung einer Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers.

4.2 Die Gefahr geht (i) im Fall des Versendungskaufs mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den von Prime Drilling oder dem Besteller beauftragten Frachtführer, (ii) im Fall der Abholung durch den Besteller mit der Übergabe an den Besteller, und (iii) im Fall der Abholung durch vom Besteller beauftragte Dritte mit der Übergabe an diese auf den Besteller über. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so geht mit der Begründung des Annahmeverzugs die Gefahr auf den Besteller über. Verzögert sich im Fall der vereinbarten Abholung der Liefergegenstände durch den Besteller oder durch die von ihm beauftragten Dritten die Übergabe aus vom Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Besteller über.

4.3 Liefergegenstände sind vom Besteller unbeschadet von Mängelrechten entgegenzunehmen.

 

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Haben sich die Parteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Prime Drilling. Reisekosten, Spesen oder sonstige Nebenkosten sowie Auslagen, die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung durch Prime Drilling anfallen, werden zusätzlich und nach Aufwand in Rechnung gestellt.

5.2 Alle Preise von Prime Drilling für Lieferungen verstehen sich ab Werk ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sowie der Verpackungs- und Versendungskosten, die gesondert berechnet werden. Der Besteller trägt die im Zusammenhang mit der Einführung des Liefergegenstandes etwa entstehenden öffentlichen Abgaben wie beispielsweise Zölle.

5.3 Wenn die Parteien keine Zahlungsvereinbarung getroffen haben, sind Rechnung über die Lieferung von Produkten von Prime Drilling innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig; Dies gilt nicht für Rechnungen über Bohranlagen und Reparatur- oder Dienstleistungen, die ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist tritt automatisch Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Zahlungen des Bestellers gelten erst dann als erfolgt, wenn Prime Drilling über den Betrag verfügen kann.

5.4 Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, ist Prime Drilling berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

5.5 Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für Prime Drilling kosten- und spesenfrei erfüllungshalber hereingenommen.

5.6 Zur Aufrechnung ist der Besteller nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Mängeln des Liefergegenstandes bleibt das Recht des Bestellers zur Aufrechnung mit etwaigen Rechten wegen Mängeln unberührt.

5.7 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Mängeln des Liefergegenstandes bleibt das Recht des Bestellers zur Zurückbehaltung aufgrund von etwaigen Rechten wegen Mängeln unberührt.

5.8 Wird Prime Drilling nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, ist Prime Drilling berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann Prime Drilling von einzelnen oder allen betroffenen Verträgen jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt Prime Drilling unbenommen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Prime Drilling aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller das Eigentum von Prime Drilling. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Prime Drilling zustehenden Saldoforderung.

6.2 Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte („Vorbehaltsprodukte“) ist dem Besteller nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von Prime Drilling gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Besteller tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an Prime Drilling ab; Prime Drilling nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsprodukte nach Umbildung oder nach Verbindung mit anderen Produkten oder zusammen mit anderen Produkten, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen Prime Drilling und dem Besteller vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an Prime Drilling abgetretenen Forderungen treuhänderisch für Prime Drilling im eigenen Namen einzuziehen. Prime Drilling kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Besteller mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber Prime Drilling in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist Prime Drilling berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.

6.3 Ein Umbau oder Umbildung der Vorbehaltsprodukte durch den Besteller erfolgt stets für Prime Drilling. Werden die Vorbehaltsprodukte mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt Prime Drilling das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsprodukte zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Produkte.

6.4 Werden die Vorbehaltsprodukte mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt Prime Drilling das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsprodukte zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller Prime Drilling anteilmäßig Miteigentum überträgt. Das so entstandene Miteigentum wird der Besteller für Prime Drilling verwahren.

6.5 Der Besteller wird Prime Drilling jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche, die hiernach an Prime Drilling abgetreten worden sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Besteller Prime Drilling sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Der Besteller wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von Prime Drilling hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Besteller.

6.6 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln.

6.7 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von Prime Drilling um mehr als 10 %, so ist der Besteller berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.

6.8 Kommt der Besteller mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber Prime Drilling in Verzug und tritt Prime Drilling vom Vertrag zurück, so kann Prime Drilling unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Besteller anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Besteller Prime Drilling oder den Beauftragten von Prime Drilling sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.

6.9 Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in Deutschland, wird der Besteller alles tun, um Prime Drilling unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Besteller wird an allen Maßnahmen wie beispielsweise Registrierung, Publikation usw. mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.

6.10 Auf Verlangen von Prime Drilling ist der Besteller verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte angemessen zu versichern, Prime Drilling den entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an Prime Drilling abzutreten.

 

7. Marken und Werbung

7.1 Der Besteller darf keine Handlungen vornehmen oder von Dritten vornehmen lassen, die Marken oder andere von Prime Drilling im Zusammenhang mit den Liefergegenständen verwendete gewerbliche Schutzrechte von Prime Drilling gefährden können. Insbesondere dürfen Marken und/oder sonstige unterscheidungskräftige Merkmale, die entweder Teil der Liefergegenstände, auf ihnen aufgedruckt oder ihnen in sonstiger Weise beigefügt sind, weder verdeckt noch verändert, entfernt oder ergänzt werden.

7.2 Das gesamte von Prime Drilling bereit gestellte Verkaufsförderungs-, Werbe- und Verkaufsmaterial („Werbematerial“) bleibt Eigentum von Prime Drilling. Der Besteller darf dieses Werbematerial nur nach Maßgabe der Anweisung von Prime Drilling und nur für den Verkauf der Liefergegenstände verwenden; er ist nicht berechtigt, Dritten die Verwendung des Werbematerials zu gestatten.

7.3 Im Übrigen darf der Besteller nur dann Werbung für die Liefergegenstände betreiben und für diese Zwecke das Werbematerial und die Marken von Prime Drilling verwenden, wenn dazu die ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Prime Drilling vorliegt. Prime Drilling kann ihre Einwilligung jederzeit widerrufen; in diesem Fall ist die gesamte Werbemaßnahme nach Maßgabe der Weisungen von Prime Drilling auf Kosten des Bestellers zu beenden. Unabhängig vom Vorliegen der Einwilligung von Prime Drilling bleibt der Besteller in jedem Fall dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Werbemaßnahmen oder Anzeigen etwaige gesetzliche Anforderungen erfüllen und gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzen.

 

8. Vertraulichkeit

8.1 Die Parteien verpflichten sich, die Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei – mit Ausnahme von öffentlich zugänglichen Informationen – während der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus geheim zu halten. Geschäftsgeheimnisse umfassen insbesondere sämtliche Informationen, die in dieser Art nicht allgemein bekannt sind, wie beispielsweise Kundenlisten, Preislisten, Zeichnungen, Prozessanweisungen, Formeln und Erfindungen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, die der empfangenden Partei bei Erhalt schon bekannt waren, der empfangenden Partei von Dritten rechtmäßig und ohne Auferlegung einer Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht wurden oder werden, oder aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Anordnung an Dritte offenbart werden müssen (z. B. Genehmigungsbehörden, Aufsichts- oder Regierungsbehörden oder an zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Berater). Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnis und endet 5 Jahre nach Ende der Geschäftsverbindung.

8.2 Die von Prime Drilling dem Besteller zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Dokumente und sonstige Unterlagen dürfen ausschließlich für Zwecke der Geschäftsbeziehung mit Prime Drilling verwendet werden. Sofern dem Besteller im Rahmen der Geschäftsbeziehung rechtmäßig Geschäftsgeheimnisse von Prime Drilling zur Verfügung gestellt werden oder er Kenntnis davon erlangt, hat der Besteller diese Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen einzusetzen, die die Wahrung der Vertraulichkeit gewährleisten.

8.3 Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Prime Drilling darf der Besteller in der Außendarstellung nicht auf die zu Prime Drilling bestehende Geschäftsverbindung hinweisen.

 

9. Beschaffenheit, Rechte des Bestellers bei Mängeln, Untersuchungspflicht

9.1 Der Liefergegenstand weist bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit auf; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika des Liefergegenstandes. Geringfügige Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber der vereinbarten Beschaffenheit bleiben vorbehalten.

9.2 Dienst- und/oder Werkleistungen erbringt Prime Drilling gemäß der Leistungsbeschreibung und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik. Technische oder sonstige Normen sind nur einzuhalten, soweit sie in den Leistungsbeschreibungen ausdrücklich aufgeführt sind, und finden in der bei Angebotsabgabe geltenden Fassung Anwendung. Soweit die Leistungsbeschreibung unbeabsichtigte Lücken oder Unklarheiten enthält, ist Prime Drilling berechtigt, den betroffenen Inhalt der Leistungsbeschreibung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers anzupassen.

9.3 Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Besteller von Prime Drilling überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind nicht als Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefer- oder Leistungsgegenstands zu verstehen; derartige Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien müssen zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

9.4 Prime Drilling behält sich das Recht vor, den Liefer- oder Leistungsgegenstand im Hinblick auf seine Konstruktion, sein Material und/oder seine Ausführung geringfügig abzuändern, sofern dadurch nicht die vereinbarte Beschaffenheit verändert wird.

9.5 Rechte des Bestellers wegen Mängeln des Liefergegenstandes setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Ablieferung überprüft und Prime Drilling Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Ablieferung, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen Prime Drilling unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

9.6 Bei jeder Mängelrüge steht Prime Drilling das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefer- oder Leistungsgegenstandes zu. Dafür wird der Besteller Prime Drilling die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Prime Drilling kann vom Besteller auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an Prime Drilling auf ihre Kosten zurückschickt. Erweist sich eine Mängelrüge des Bestellers als unberechtigt und hat der Besteller dies vor Erhebung der Mängelrüge erkannt oder fahrlässig nicht erkannt, so ist er Prime Drilling zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Schäden, z.B. Fahrt- oder Versandkosten, verpflichtet.

9.7 Mängel wird Prime Drilling nach eigener Wahl durch für den Besteller kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise kostenlose Lieferung oder Leistung einer mangelfreien Sache (gemeinsam „Nacherfüllung“) beseitigen. Der Besteller wird Prime Drilling die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Von Prime Drilling ersetzte Liefergegenstände sind Prime Drilling auf ihr Verlangen zurückzugewähren.

9.8 Rechte des Bestellers wegen Mängeln sind in den folgenden Fällen ausgeschlossen: (i) bei natürlicher Abnutzung, (ii) wenn Schäden an den Liefergegenständen aus vom Besteller zu vertretenden Gründen eintreten, insbesondere aufgrund unsachgemäßer Verwendung, der Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder fehlerhafter Behandlung (z.B. übermäßige Beanspruchung), (iii) bei fehlerhafter Montage und/oder Installation durch den Besteller oder durch von ihm beauftragte Dritte, sowie (iv) bei Verwendung nicht geeigneten Zubehörs oder nicht geeigneter Ersatzteile oder der Durchführung ungeeigneter Reparaturmaßnahmen durch den Besteller oder durch von ihm beauftragte Dritte.

9.9 Die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten übernimmt Prime Drilling insoweit als sich der Liefergegenstand beim Sitz des Bestellers befindet und nicht an einen anderen Einsatzort gebracht wurde. Die entsprechenden Mehrkosten trägt der Besteller. Die Nacherfüllung umfasst nicht den Ein- und Ausbau des mangelhaften Liefergegenstandes in Fremdgeräte; der Besteller trägt die entsprechenden Ein- und Ausbaukosten.

9.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Besteller unzumutbar oder hat Prime Drilling sie nach § 439 Abs. 4 BGB verweigert, so kann der Besteller nach seiner Wahl nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz gemäß Ziffer 10 oder den Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen.

9.11 Die Verjährungsfrist für die Rechte des Bestellers wegen Mängeln beträgt zwölf Monate beginnend mit der Ablieferung des Liefergegenstandes beim Besteller. Die Verjährungsbestimmungen des § 445b BGB bleiben unberührt. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen (a) für die Rechte des Bestellers bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich verursachten Mängeln; (b) wenn und soweit Prime Drilling eine Garantie übernommen hat; (c) für Schadensersatzansprüche des Bestellers aufgrund einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (d) für Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Schäden, die von Prime Drilling vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind; (e) für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus anderen Gründen als Mängeln des Liefergegenstandes; sowie (f) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

9.12 Beim Verkauf eines gebrauchten Liefergegenstandes sind mit Ausnahme zwingender Ansprüche des Bestellers alle Rechte des Bestellers wegen Mängeln ausgeschlossen.

 

10. Haftungsbeschränkung, Schadensersatz

10.1 Die Verpflichtung von Prime Drilling zur Leistung von Schadensersatz wird wie folgt beschränkt:

(a) Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Prime Drilling der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Prime Drilling haftet nicht für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.

(b) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei schuldhaft verursachten Körperschäden sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für den Fall weiterer zwingender Haftungstatbestände. Darüber hinaus gilt sie nicht, wenn und soweit Prime Drilling eine Garantie übernommen hat.

10.2 Der Besteller ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.

 

11. Produkthaftung

Veräußert der Besteller den Liefergegenstand, ob unverändert oder verändert, ob nach Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen Produkten, so stellt er Prime Drilling im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, wenn und soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler auch im Innenverhältnis der Parteien verantwortlich ist bzw. im Außenverhältnis selber haften würde.

 

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1 Der Besteller darf die sich aus dem Vertragsverhältnis der Parteien ergebenden Rechte nur nach schriftlicher Einwilligung von Prime Drilling an Dritte abtreten. § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

12.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Lieferbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

12.3 Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Parteien ist der Sitz von Prime Drilling. Prime Drilling ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

12.5 Diese Lieferbedingungen sowie das Vertragsverhältnis der Parteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG)

12.6 Diese Lieferbedingungen sind in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Die deutsche Fassung hat Vorrang.

Allgemeine Einkaufsbedingungen
der Firma PRIME DRILLING GmbH, 57482 Wenden-Gerlingen

 

1. Geltungsbereich

Auf die gesamte rechtliche Beziehung der Prime Drilling GmbH („Prime Drilling“) mit dem Lieferanten über den Bezug von Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die folgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen („Einkaufsbedingungen“) Anwendung. Mit der Annahme einer Bestellung von Prime Drilling durch den Lieferanten, spätestens mit Lieferung der bestellten Ware oder Erbringung der Leistungen, erkennt der Lieferant die alleinige Verbindlichkeit dieser Einkaufsbedingungen an. Sollte der Lieferant entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen verwenden, so ist deren Anwendbarkeit gegenüber Prime Drilling ausgeschlossen, auch wenn Prime Drilling ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der Lieferant zu erkennen gibt, nur zu seinen Bedingungen liefern zu wollen. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Bestellungen von Prime Drilling sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form abgegeben werden. Mündliche oder telefonische Bestellungen sind nicht verbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Ebenso bedürfen Ergänzungen und Abänderungen der Bestellungen sowie Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.2 Bestellungen von Prime Drilling sind vom Lieferanten innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Bestellung schriftlich anzunehmen. Eine inhaltlich von der Bestellung abweichende Auftragsbestätigung stellt ein neues Angebot dar und muss von Prime Drilling schriftlich angenommen werden. In keinem Fall gilt das Schweigen von Prime Drilling als Anerkennung einer inhaltlich abweichenden Auftragsbestätigung.

 

3. Lieferung und Leistung, Lieferunterlagen

3.1 Der Lieferant teilt Prime Drilling das Datum der voraussichtlichen Anlieferung des Liefergegenstandes oder Erbringung der Leistung mit, sobald und soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. Kann der Lieferant einen bestimmten Liefer- oder Leistungstermin nicht zusagen, so ist er verpflichtet, Prime Drilling den frühesten und spätesten Liefer- bzw. Leistungstermin mitzuteilen.

3.2 Vereinbarte Liefer- bzw. Leistungstermine sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand bzw. die Leistung zu dem vorgesehenen Zeitpunkt am vereinbarten Bestimmungsort in der vereinbarten Menge eingegangen oder erbracht ist.

3.3 Der Lieferant hat Prime Drilling unverzüglich und unter Angabe des Grundes und der vermutlichen Dauer von allen Umständen schriftlich zu unterrichten, die eine termingerechte Lieferung oder Leistung beeinträchtigen könnten, sobald diese Umstände erkennbar werden. Prime Drilling behält sich vor, nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz zu verlangen, wenn der Lieferant den vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin überschreitet.

3.4 Bei Liefer- oder Leistungsverzögerungen oder Liefer- oder Leistungsunterbrechung infolge unvorhersehbarer und unvermeidbarer Ereignisse wie Gewalt, Krieg, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen oder Pandemien oder infolge sonstiger außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegender und von ihm nicht zu vertretender unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse, ist der Lieferant für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Vertragspflichten befreit. Der Lieferant wird Prime Drilling über den Eintritt und die Beendigung eines unvorhersehbaren Ereignisses unverzüglich informieren. Die Parteien sind verpflichtet, nach Treu und Glauben ihre gegenseitigen Vertragspflichten den veränderten Verhältnissen anzupassen. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als drei Monate, ist Prime Drilling berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der Verschlechterung des Liefergegenstandes trägt bis zu seinem Eintreffen am vereinbarten Bestimmungsort der Lieferant. Der Bestimmungsort ist der Erfüllungsort.

3.6 Der Lieferant hat jeder Lieferung von Liefergegenständen einen Lieferschein mit folgenden Angaben beizulegen: Tag der Bestellung, Bestellnummer, sonstige in der Bestellung geforderte Kennzeichnungen, Anzahl der Liefergegenstände.

3.7 Teillieferungen oder Teilleistungen sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung von Prime Drilling gestattet.

3.8 Treffen Prime Drilling und der Lieferant keine Vereinbarung bezüglich der Verpackungs- und Versandart, so ist der Lieferant verpflichtet, die handelsübliche Versand- und Verpackungsart zu wählen. Transportverpackungen sowie Verkaufs- und Umverpackungen sind auf Wunsch von Prime Drilling jederzeit vom Lieferanten kostenlos zurückzunehmen, für den Fall wiederkehrender Belieferungen bei der nächsten Anlieferung.

 

4. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Der jeweils in der Bestellung ausgewiesene Preis für die Lieferung bzw. Leistung des Liefergegenstandes ist ein Festpreis und gilt für die Lieferung frei Liefer- bzw. Leistungsadresse. Er schließt Verpackung, Versand, Versicherung und sonstige Nebenkosten, aber nicht die Umsatzsteuer ein.

4.2 Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt nach Wahl von Prime Drilling innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto, sofern nichts Anderes vereinbart ist. Diese Fristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der ordnungsgemäßen Rechnung bei Prime Drilling, jedoch in keinem Fall bevor Prime Drilling die vollständige Lieferung bzw. Leistung erhalten hat. Bei verfrühten Lieferungen oder Leistungen richtet sich die Fälligkeit und Beginn der Skontofrist nach dem vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin.

4.3 Bei Zahlungsverzug schuldet Prime Drilling Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB.

4.4 Die Aufrechnung des Lieferanten mit von Prime Drilling bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten oder nicht entscheidungsreifen Forderungen ist ausgeschlossen.

 

5. Eigentumsübergang

Eigentumsvorbehalte des Lieferanten werden von Prime Drilling nur anerkannt, wenn und soweit sich jeweils der Lieferant das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises für den jeweiligen Liefergegenstand vorbehält. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt des Lieferanten ist ausgeschlossen.

 

6. Rechte von Prime Drilling bei Mängeln

6.1 Die Beschaffenheit der Liefergegenstände bzw. der Leistung und die Einstandspflicht des Lieferanten für ihre Beschaffenheit richten sich nach den jeweiligen Vereinbarungen der Parteien. Der Lieferant ist verpflichtet, die Liefergegenstände bzw. Leistung frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erbringen.
Liefergegenstände müssen im Übrigen dem neuesten Stand der Technik, den vereinbarten technischen Daten und allen anwendbaren Sicherheitsvorschriften entsprechen.

6.2 Liefergegenstände hat Prime Drilling unverzüglich nach Ablieferung auf mögliche Mängel zu untersuchen, soweit dies im ordnungsmäßen Geschäftsgange tunlich ist und, wenn sich ein Mangel zeigt, den Mangel dem Lieferanten unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich ein Mangel später (verdeckter Mangel), so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen.

6.3 Bei einem Verstoß des Lieferanten gegen seine Pflichten nach Ziffer 6.1 (insbesondere zur sach- und rechtsmängelfreien Lieferung der Liefergegenstände) bestimmen sich die Rechte von Prime Drilling sowie die anwendbare Verjährungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.4 Zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. Ziffer 6.3) ist Prime Drilling berechtigt, auf Kosten des Lieferanten den Mangel des Liefergegenstandes oder der Leistung selbst zu beseitigen oder gegen einen anderweitig beschafften Ersatz auszuwechseln, sofern es Prime Drilling aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit nicht mehr möglich ist, (i) den Lieferanten von dem Mangel und dem drohenden Schaden zu unterrichten und (ii) ihm eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen, ohne dass der Schaden eintritt.

6.5 Die Verjährung von Mängelansprüchen ist gehemmt, solange nach rechtzeitiger Mängelrüge durch Prime Drilling der Lieferant nicht schriftlich die Mängelrüge endgültig zurückgewiesen oder den Mangel für beseitigt erklärt hat. Erkennt der Lieferant seine Pflicht zur Nacherfüllung an, so setzt die Nacherfüllung eine neue Verjährungsfrist in Gang. Im Falle der Nachbesserung beschränkt sich der Neubeginn der Verjährungsfrist auf den beseitigten Mangel. Im Falle der Ersatzlieferung erstreckt sich der Neubeginn auf die Ersatzlieferung.

6.6 Die Annahme der Lieferung oder Leistung und die Zahlung gelten nicht als Anerkenntnis ordnungsgemäßer Lieferung oder Leistung.

 

7. Produkthaftung, Produktrückruf

7.1 Soweit der Lieferant für einen Produktfehler verantwortlich ist, ist er verpflichtet, Prime Drilling insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist. Der Lieferant wird Prime Drilling alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme erstatten.

7.2 Der Lieferant ist verpflichtet, sich in angemessener Höhe gegen Produkthaftungsansprüche im Zusammenhang mit den von ihm gelieferten Liefergegenständen zu versichern. Auf schriftliche Aufforderung hat der Lieferant Prime Drilling den Versicherungsschutz innerhalb von zwei Wochen nach deren Zugang nachzuweisen.

7.3 Ist Prime Drilling verpflichtet, wegen eines Fehlers eines Liefergegenstandes einen Rückruf durchzuführen, trägt der Lieferant alle mit dem Rückruf verbundenen notwendigen Aufwendungen, soweit diese auf die Fehlerhaftigkeit des Liefergegenstandes zurückzuführen sind.

 

8. Schutzrechte

8.1 Der Lieferant trägt dafür Sorge, dass (i) der Liefergegenstand, (ii) die Lieferung des Liefergegenstandes durch den Lieferanten und (iii) die vertragsgemäße Nutzung des Liefergegenstandes durch Prime Drilling keine Schutzrechte Dritter verletzen.

8.2 Der Lieferant ist verpflichtet, Prime Drilling auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen Prime Drilling wegen der in Ziffer 8.1 genannten Verletzung von gewerblichen Schutzrechten erheben, und ihr alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn der Lieferant die Pflichtverletzung nach Ziffer 8.1 nicht zu vertreten hat. Gegebenenfalls weitergehende Mängelhaftungsansprüche von Prime Drilling bleiben unberührt.

 

9. Vertraulichkeit

9.1 Die Parteien verpflichten sich, die Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei – mit Ausnahme von öffentlich zugänglichen Informationen – während der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus geheim zu halten. Geschäftsgeheimnisse umfassen insbesondere sämtliche Informationen, die in dieser Art nicht allgemein bekannt sind, wie beispielsweise Kundenlisten, Preislisten, Zeichnungen, Prozessanweisungen, Formeln und Erfindungen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, die der empfangenden Partei bei Erhalt schon bekannt waren, der empfangenden Partei von Dritten rechtmäßig und ohne Auferlegung einer Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht wurden oder werden, oder aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Anordnung an Dritte offenbart werden müssen (z. B. Genehmigungsbehörden, Aufsichts- oder Regierungsbehörden oder an zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Berater).

9.2 Die von Prime Drilling dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Dokumente und sonstige Unterlagen dürfen ausschließlich für Zwecke der Geschäftsbeziehung mit Prime Drilling verwendet werden. Sofern dem Lieferanten im Rahmen der Geschäftsbeziehung rechtmäßig Geschäftsgeheimnisse von Prime Drilling zur Verfügung gestellt werden oder er Kenntnis davon erlangt, hat der Lieferant diese Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen einzusetzen, die die Wahrung der Vertraulichkeit gewährleisten. Der Lieferant ist verpflichtet, sollte er Sublieferanten oder Zulieferern etwaige vertrauliche Unterlagen zur Kenntnis geben müssen, diese entsprechend den vorstehenden Bedingungen ebenfalls zu verpflichten.

9.3 Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Prime Drilling darf der Lieferant in der Außendarstellung nicht auf die zu Prime Drilling bestehende Geschäftsverbindung hinweisen.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Die Weitergabe der Bestellung an Dritte einschließlich, die Übertragung des Vertrages oder die Abtretung der sich daraus ergebenden Rechte und Forderungen bedarf der schriftlichen Einwilligung von Prime Drilling. § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

10.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages unberührt.

10.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Einkaufsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

10.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).

10.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Prime Drilling. Prime Drilling ist jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

10.6 Diese Lieferbedingungen sind in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Die deutsche Fassung hat Vorrang.

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf dieser Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.

2. Hosting

Wir hosten die Inhalte unserer Webseite bei folgendem Anbieter:

Hetzner

Anbieter ist die Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen (nachfolgend Hetzner).

Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Hetzner: https://www.hetzner.com/de/rechtliches/datenschutz.

Die Verwendung von Hetzner erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an einer möglichst zuverlässigen Darstellung unserer Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) mit dem oben genannten Anbieter geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

3. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Prime Drilling GmbH
Ludwig-Erhard-Str. 4
54782 Wenden

Telefon: +49 2762 93096-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Speicherdauer

Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.

Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf dieser Website

Sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sofern besondere Datenkategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden. Im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung in die Übertragung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt die Datenverarbeitung außerdem auf Grundlage von Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sofern Sie in die Speicherung von Cookies oder in den Zugriff auf Informationen in Ihr Endgerät (z. B. via Device-Fingerprinting) eingewilligt haben, erfolgt die Datenverarbeitung zusätzlich auf Grundlage von § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sind Ihre Daten zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Des Weiteren verarbeiten wir Ihre Daten, sofern diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Datenverarbeitung kann ferner auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgen. Über die jeweils im Einzelfall einschlägigen Rechtsgrundlagen wird in den folgenden Absätzen dieser Datenschutzerklärung informiert.

Datenschutz­beauftragter

Wir haben einen Datenschutzbeauftragten benannt.

Volker von Jagow
NOVUS Datenschutz
Panoramaweg 17
57482 Wenden

Telefon: +49 2762 6007432
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hinweis zur Datenweitergabe in die USA und sonstige Drittstaaten

Wir verwenden unter anderem Tools von Unternehmen mit Sitz in den USA oder sonstigen datenschutzrechtlich nicht sicheren Drittstaaten. Wenn diese Tools aktiv sind, können Ihre personenbezogene Daten in diese Drittstaaten übertragen und dort verarbeitet werden. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Ländern kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau garantiert werden kann. Beispielsweise sind US-Unternehmen dazu verpflichtet, personenbezogene Daten an Sicherheitsbehörden herauszugeben, ohne dass Sie als Betroffener hiergegen gerichtlich vorgehen könnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass US-Behörden (z. B. Geheimdienste) Ihre auf US-Servern befindlichen Daten zu Überwachungszwecken verarbeiten, auswerten und dauerhaft speichern. Wir haben auf diese Verarbeitungstätigkeiten keinen Einfluss.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Daten­übertrag­barkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Auskunft, Löschung und Berichtigung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
  • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Widerspruch gegen Werbe-E-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

4. Datenerfassung auf dieser Website

Cookies

Unsere Internetseiten verwenden so genannte „Cookies“. Cookies sind kleine Datenpakete und richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend für die Dauer einer Sitzung (Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) auf Ihrem Endgerät gespeichert. Session-Cookies werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Permanente Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese selbst löschen oder eine automatische Löschung durch Ihren Webbrowser erfolgt.

Teilweise können auch Cookies von Drittunternehmen auf Ihrem Endgerät gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite betreten (Third-Party-Cookies). Diese ermöglichen uns oder Ihnen die Nutzung bestimmter Dienstleistungen des Drittunternehmens (z. B. Cookies zur Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen).

Cookies haben verschiedene Funktionen. Zahlreiche Cookies sind technisch notwendig, da bestimmte Websitefunktionen ohne diese nicht funktionieren würden (z. B. die Warenkorbfunktion oder die Anzeige von Videos). Andere Cookies dienen dazu, das Nutzerverhalten auszuwerten oder Werbung anzuzeigen.

Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs, zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z. B. für die Warenkorbfunktion) oder zur Optimierung der Website (z. B. Cookies zur Messung des Webpublikums) erforderlich sind (notwendige Cookies), werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert, sofern keine andere Rechtsgrundlage angegeben wird. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von notwendigen Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Sofern eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies und vergleichbaren Wiedererkennungstechnologien abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage dieser Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG); die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Soweit Cookies von Drittunternehmen oder zu Analysezwecken eingesetzt werden, werden wir Sie hierüber im Rahmen dieser Datenschutzerklärung gesondert informieren und ggf. eine Einwilligung abfragen.

Einwilligung mit Usercentrics

Diese Website nutzt die Consent-Technologie von Usercentrics, um Ihre Einwilligung zur Speicherung bestimmter Cookies auf Ihrem Endgerät oder zum Einsatz bestimmter Technologien einzuholen und diese datenschutzkonform zu dokumentieren. Anbieter dieser Technologie ist die Usercentrics GmbH, Sendlinger Straße 7, 80331 München, Website: https://usercentrics.com/de/ (im Folgenden „Usercentrics“).

Wenn Sie unsere Website betreten, werden folgende personenbezogene Daten an Usercentrics übertragen:

  • Ihre Einwilligung(en) bzw. der Widerruf Ihrer Einwilligung(en)
  • Ihre IP-Adresse
  • Informationen über Ihren Browser
  • Informationen über Ihr Endgerät
  • Zeitpunkt Ihres Besuchs auf der Website

Des Weiteren speichert Usercentrics ein Cookie in Ihrem Browser, um Ihnen die erteilten Einwilligungen bzw. deren Widerruf zuordnen zu können. Die so erfassten Daten werden gespeichert, bis Sie uns zur Löschung auffordern, das Usercentrics-Cookie selbst löschen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

Der Einsatz von Usercentrics erfolgt, um die gesetzlich vorgeschriebenen Einwilligungen für den Einsatz bestimmter Technologien einzuholen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) mit dem oben genannten Anbieter geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

5. Newsletter

Newsletter­daten

Wenn Sie den auf der Website angebotenen Newsletter beziehen möchten, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse sowie Informationen, welche uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse sind und mit dem Empfang des Newsletters einverstanden sind. Weitere Daten werden nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis erhoben. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für den Versand der angeforderten Informationen und geben diese nicht an Dritte weiter.

Die Verarbeitung der in das Newsletteranmeldeformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den „Austragen“-Link im Newsletter. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletter-Bezugs bei uns hinterlegten Daten werden von uns bis zu Ihrer Austragung aus dem Newsletter bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter gespeichert und nach der Abbestellung des Newsletters oder nach Zweckfortfall aus der Newsletterverteilerliste gelöscht. Wir behalten uns vor, E-Mail-Adressen aus unserem Newsletterverteiler nach eigenem Ermessen im Rahmen unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zu löschen oder zu sperren.

Daten, die zu anderen Zwecken bei uns gespeichert wurden, bleiben hiervon unberührt.

Nach Ihrer Austragung aus der Newsletterverteilerliste wird Ihre E-Mail-Adresse bei uns bzw. dem Newsletterdiensteanbieter ggf. in einer Blacklist gespeichert, sofern dies zur Verhinderung künftiger Mailings erforderlich ist. Die Daten aus der Blacklist werden nur für diesen Zweck verwendet und nicht mit anderen Daten zusammengeführt. Dies dient sowohl Ihrem Interesse als auch unserem Interesse an der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Versand von Newslettern (berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Speicherung in der Blacklist ist zeitlich nicht befristet. Sie können der Speicherung widersprechen, sofern Ihre Interessen unser berechtigtes Interesse überwiegen.

6. Plugins und Tools

Google Fonts (lokales Hosting)

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Google Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt.

Weitere Informationen zu Google Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Google Maps

Diese Seite nutzt den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP-Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung. Wenn Google Maps aktiviert ist, kann Google zum Zwecke der einheitlichen Darstellung der Schriftarten Google Fonts verwenden. Beim Aufruf von Google Maps lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.

Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://privacy.google.com/businesses/gdprcontrollerterms/ und https://privacy.google.com/businesses/gdprcontrollerterms/sccs/.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

7. Eigene Dienste

Umgang mit Bewerberdaten

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich bei uns zu bewerben (z. B. per E-Mail, postalisch oder via Online-Bewerberformular). Im Folgenden informieren wir Sie über Umfang, Zweck und Verwendung Ihrer im Rahmen des Bewerbungsprozesses erhobenen personenbezogenen Daten. Wir versichern, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht und allen weiteren gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und Ihre Daten streng vertraulich behandelt werden.

Umfang und Zweck der Datenerhebung

Wenn Sie uns eine Bewerbung zukommen lassen, verarbeiten wir Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten (z. B. Kontakt- und Kommunikationsdaten, Bewerbungsunterlagen, Notizen im Rahmen von Bewerbungsgesprächen etc.), soweit dies zur Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Rechtsgrundlage hierfür ist § 26 BDSG nach deutschem Recht (Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (allgemeine Vertragsanbahnung) und – sofern Sie eine Einwilligung erteilt haben – Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Ihre personenbezogenen Daten werden innerhalb unseres Unternehmens ausschließlich an Personen weitergegeben, die an der Bearbeitung Ihrer Bewerbung beteiligt sind.

Sofern die Bewerbung erfolgreich ist, werden die von Ihnen eingereichten Daten auf Grundlage von § 26 BDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zwecke der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses in unseren Datenverarbeitungssystemen gespeichert.

Aufbewahrungsdauer der Daten

Sofern wir Ihnen kein Stellenangebot machen können, Sie ein Stellenangebot ablehnen oder Ihre Bewerbung zurückziehen, behalten wir uns das Recht vor, die von Ihnen übermittelten Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) bis zu 6 Monate ab der Beendigung des Bewerbungsverfahrens (Ablehnung oder Zurückziehung der Bewerbung) bei uns aufzubewahren. Anschließend werden die Daten gelöscht und die physischen Bewerbungsunterlagen vernichtet. Die Aufbewahrung dient insbesondere Nachweiszwecken im Falle eines Rechtsstreits. Sofern ersichtlich ist, dass die Daten nach Ablauf der 6-Monatsfrist erforderlich sein werden (z. B. aufgrund eines drohenden oder anhängigen Rechtsstreits), findet eine Löschung erst statt, wenn der Zweck für die weitergehende Aufbewahrung entfällt.

Eine längere Aufbewahrung kann außerdem stattfinden, wenn Sie eine entsprechende Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) erteilt haben oder wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Löschung entgegenstehen.

Aufnahme in den Bewerber-Pool

Sofern wir Ihnen kein Stellenangebot machen, besteht ggf. die Möglichkeit, Sie in unseren Bewerber-Pool aufzunehmen. Im Falle der Aufnahme werden alle Dokumente und Angaben aus der Bewerbung in den Bewerber-Pool übernommen, um Sie im Falle von passenden Vakanzen zu kontaktieren.

Die Aufnahme in den Bewerber-Pool geschieht ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Abgabe der Einwilligung ist freiwillig und steht in keinem Bezug zum laufenden Bewerbungsverfahren. Der Betroffene kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. In diesem Falle werden die Daten aus dem Bewerber-Pool unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsgründe vorliegen.

Die Daten aus dem Bewerber-Pool werden spätestens zwei Jahre nach Erteilung der Einwilligung unwiderruflich gelöscht.

Nutzung der SalesViewer®-Technologie

Auf dieser Webseite werden mit der SalesViewer®-Technologie der SalesViewer® GmbH auf Grundlage berechtigter Interessen des Webseitenbetreibers (Art. 6 Abs.1 lit.f DSGVO) Daten zu Marketing-, Marktforschungs- und Optimierungszwecken gesammelt und gespeichert.

Hierzu wird ein javascript-basierter Code eingesetzt, der zur Erhebung unternehmensbezogener Daten und der entsprechenden Nutzung dient. Die mit dieser Technologie erhobenen Daten werden über eine nicht rückrechenbare Einwegfunktion (sog. Hashing) verschlüsselt. Die Daten werden unmittelbar pseudonymisiert und nicht dazu benutzt, den Besucher dieser Webseite persönlich zu identifizieren.

Die im Rahmen von Salesviewer gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden, indem Sie bitte diesen Link https://www.salesviewer.com/opt-out anklicken, um die Erfassung durch SalesViewer® innerhalb dieser Webseite zukünftig zu verhindern. Dabei wird ein Opt-out-Cookie für diese Webseite auf Ihrem Gerät abgelegt. Löschen Sie Ihre Cookies in diesem Browser, müssen Sie diesen Link erneut anklicken.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma PRIME DRILLING GmbH, 57482 Wenden-Gerlingen

 

I. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Verträge schließen wir nur zu den nachfolgenden Bedingungen ab, auch wenn wir uns bei ständiger Geschäftsbeziehung künftig nicht ausschließlich darauf berufen.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn und soweit sie von uns schriftlich anerkannt worden sind. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen eine Lieferung vorbehaltlos ausführen oder annehmen.

1.3 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört, sowie gegenüber Nichtkaufleuten nur, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

1.4 Für Sonderanfertigungen gelten diese Bedingungen nur insoweit, als nichts anderes vereinbart ist. Die Erteilung eines CE-Kennzeichens für Sonderanfertigungen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

1.5 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechsel und Schecks.

1.6 Für Lieferungen und Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

1.7 Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichren Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen

 

II. Zusatzbedingungen für Verkauf und Lieferung

Nachfolgende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ergänzend zu den
allgemeinen Bedingungen unter Ziffer I.

 

1. Angebot

1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Insbesondere hinsichtlich des Umfangs der Lieferung sind wir nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verpflichtet. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

1.2 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und sonstige Leistungsangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

1.3 Ebenso sind Leistungsangaben in Prospekten nur bei schriftlicher Bestätigung bindend.

 

2. Preise und Zahlung

2.1 Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Fracht, Verpackung und MWST.

2.2 Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Reparaturrechnungen sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum

2.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, statt des gesetzlichen Verzugszinses Zinsen in Höhe des banküblichen Bruttozinssatzes für Kontokorrentkredite zu berechnen.

2.4 Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber und vorbehaltlich ihrer Diskontfähigkeit an. Kosten für Diskontierung und Einzug gehen zu Lasten des Bestellers.

2.5 Gerät der Besteller länger als 10 Tage mit einem nicht nur unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug, werden alle unsere Forderungen ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherstellung zu liefern.

2.6 Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche, einschließlich der Gewährleistungsansprüche, zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

2.7 Bei unberechtigter Lösung vom Vertrag werden 15% des Bruttoverkaufspreises des Liefergegenstandes als Schadenspauschale erhoben. Wir behalten uns im Einzelfall vor, einen tatsächlich entstandenen, höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

 

3. Lieferung

3.1 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Auch bei Terminvereinbarungen geraten wir nur durch Mahnung in Verzug. Teillieferungen sind zulässig.

3.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

3.3 Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch höhere Gewalt gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt bei Arbeitskämpfen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Versendung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind von uns aus auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

3.4 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

3.5 Setzt uns ein Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist von 3 Wochen, bei Sonderanfertigungen von 6 Wochen, mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die in beiden vorgenannten Absätzen geregelten Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn ausdrücklich ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde, bzw. das Interesse des Bestellers an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.


4. Gefahrübergang und Entgegennahme

4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Leistung ab Werk vereinbart.

4.2 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 7 entgegenzunehmen.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vor.

5.2 Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs und unter Vorbehalt des Eigentums veräußern. Die aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt an uns ab. Jede anderweitige Verfügung über Vorbehaltsware – insbesondere Verpfändung oder Sicherheitsübereignung – ist untersagt.

Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Verfügungen des Liefergegenstandes durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen.

5.3 Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten den Betrag unserer Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

5.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

6. Sachmängelhaftung

Für Mängel am Liefergegenstand haften wir wie folgt:

6.1 Die Feststellung von Mängeln ist uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mit der Anzeige ist die Übernahmebescheinigung, mit der die Aushändigung der Begleitdokumentation (Bedienungsanleitung etc.) und die fachkundige Einweisung bestätigt wird, zu übersenden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von der gesetzlichen Regelung 12 Monate.

6.3 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an dem Liefergegenstand vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Nachbesserung sind wir nur verpflichtet, alle zu diesem Zwecke erforderlichen Aufwendungen zu tragen, wenn und soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurde.

6.4 Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder eines leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter – nur für den vertrags-typischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen der Verletzung einer Person einschließlich des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, die Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit der Lieferant garantiert hat, gilt der Haftungsausschluss nicht.

 

7. Rechte bei drohender bzw. eingetretener Nichterfüllung durch den Besteller

7.1 Gerät der Besteller mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, wird ein Wechsel oder Scheck des Bestellers nicht eingelöst, oder werden Tatsachen bekannt, aus denen sich eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ergeben, oder wird ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, oder macht der Besteller einem Gläubiger einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag, so haben wir das Recht, die sofortige Zahlung aller offen stehenden auch noch nicht fälligen oder gestundeten Rechnungen zu fordern und für sämtliche noch ausstehende Lieferungen Vorkasse zu verlangen oder unbeschadet der uns sonst zustehenden Rechte vom Vertrag hinsichtlich eines Teils oder sämtlicher Lieferungen zurückzutreten, ohne dass es in einem dieser Fälle einer Frist oder Nachfristsetzung bedarf. Der Besteller kann die Verpflichtung zur vorzeitigen Zahlung bzw. unserer Rücktrittssache durch Stellung angemessener Sicherheiten abwenden. Die vorstehenden Rechte stehen uns auch dann zu, wenn das Unternehmen des Bestellers aufgelöst, liquidiert oder die Geschäftstätigkeit eingestellt wird, wesentliche Unternehmensteile übertragen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Bestellers eingeleitet werden.

7.2 Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Rücktritts aus den vorgenannten Gründen bestehen nicht.


8. Gesamthaftung

8.1 Soweit nach Abschnitt 7. unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, auch vorvertraglicher Pflichtverletzungen, weiterhin für Ansprüche aus der Produzentenhaftung nach § 823 BGB. Wir haften nicht für Schäden an Maschinen, welche durch Bedienungsfehler verursacht werden. Beachten Sie daher bitte unsere Betriebsanleitung und Schulungsangebote.

8.2 Die Regelung gemäß Abschnitt 8.1 gilt nicht für Ansprüche des Produkthaftungsgesetzes. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit.

 

III. Zusatzbedingungen für Einkauf

Nachfolgende Einkaufsbedingungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Bedingungen unter Ziffer I.

 

1. Preise/ Zahlung

1.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise und enthalten insbesondere Versand-, Verlade- und Verpackungskosten.

1.2 Zahlungen erfolgen innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung und Zugang der Rechnung mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.

1.3 Bei verfrühten Lieferungen richtet sich die Fälligkeit und der Beginn der Skontofrist nach dem vereinbarten Liefertermin.

1.4 Forderungen gegen uns dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis abgetreten oder durch Dritte eingezogen werden. Das Einverständnis darf nicht unbillig verweigert werden.

 

2. Versand/ Gefahrübergang

2.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Liefertanten. Die Gefahr geht erst auf uns über, nachdem die Ware bei uns abgeladen und ausgepackt worden ist. Die Transportverpackung ist vom Lieferanten zurückzunehmen.

2.2 § 377 HGB findet außer im Falle offenkundiger Mängel keine Anwendung.

 

3. Liefertermine/ -verzug

3.1 Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Für die Einhaltung der Liefertermine ist der Wareneingang bei uns maßgeblich. Ist keine Lieferung an uns vereinbart, so hat der Lieferant die Ware rechtzeitig bereitzustellen. Können Liefertermine nicht eingehalten werden, so hat uns der Lieferant darüber unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Verzögerung unverzüglich schriftlich zu informieren.

3.2 Teillieferungen sind nur zulässig, soweit dazu unser schriftliches Einverständnis vorliegt.

 

4. Gewährleistung

Der Lieferant gewährleistet, dass seine Warenlieferungen dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und die vereinbarten technischen Daten eingehalten werden.


Rückgriffsansprüche gegen den Lieferanten wegen Sachmängelansprüchen gem. §§ 478 und 479 BGB bestehen auch dann, wenn der Endkunde nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist.


Wenden-Gerlingen 07/ 2007

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